H+K
Härte- und
Oberflächentechnik GmbH
Brunnenstraße 34
D-78554 Aldingen
Telefon: +49 7424 98 16-0
Telefax: +49 7424 98 16-50
Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4g Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt im §4g vor, dass die H+K Härte- Oberflächentechnik GmbH die folgenden Angaben nach §4e verfügbar zu machen hat. Mit der Veröffentlichung auf unserer Internetseite kommen wir dieser Aufforderung nach. Damit verzichten wir auch auf einen individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.
H+K Härte- Oberflächentechnik GmbH
Brunnenstraße 34
78554 Aldingen
Herr Peter Keller und Herr Sigmund Grimm
Herr Hans-Jürgen Sauter
Die H+K Härte- Oberflächentechnik GmbH führt Warm- und Kältebehandlungen von Metallen sowie die galvanotechnische Oberflächenbehandlung von Materialien aller Art durch.
Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen im Wesentlichen die Personal-, Vermittler- und Lieferantenverwaltung sowie die Tätigkeit als Schulungsanbieter in diesem Bereich.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
Datenkategorien:
Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, sowie Daten von Schulungsteilnehmern, Lieferanten und Handelspartnern ggf. von Interessenten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen des Unternehmens zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke. Eine Weitergabe an externe Stellen wie z.B. Banken und Kreditinstitute ist möglich sofern der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen und keine längeren Aufbewahrungsfristen aus berechtigten Gründen erforderlich sind.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ergibt sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie weiterer im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.